Pflegerische Leistungen

Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI)

Werden von uns als Pflegesachleistungen in Form von sogenannten Leistungskomplexen erbracht.
Diese umfassen z.B.:

  • Körperpflege
  • Mobilisation
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Reinigen der Wohnung
  • Pflegeeinsätze nach § 37.3 SGB XI

Leistungen der Krankenversicherung (SGB V)

Diese umfassen z.B.:

  • An- & Ausziehen medizinischer Kompressionsstrümpfe
  • ärztlich angeordnete Injektionen
  • Medikamentengabe
  • Richten der Medikamentenbox
  • Verbandswechsel

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet im Rahmen der ambulanten Pflege verschiedene Leistungen an, die in § 37 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) geregelt sind. Dazu gehören:

  • Pflegebedürftige Versorgung: Hierbei handelt es sich um die Versorgung von Menschen, die pflegebedürftig sind und eine Hilfe im Alltag benötigen. Dazu gehören zum Beispiel die Grundpflege (z.B. Körperpflege, Ernährung) und die hauswirtschaftliche Versorgung.
  • Verhinderungspflege: Diese Leistungen richten sich an Menschen, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit auf die Unterstützung durch eine Pflegeperson angewiesen sind und diese Unterstützung vorübergehend nicht erhalten können, z.B. weil die Pflegeperson selbst verhindert ist.
  • Kurzzeitpflege: Diese Leistungen richten sich an Menschen, die vorübergehend in eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden müssen, z.B. weil die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist oder weil eine Rehabilitation erforderlich ist.
  • Häusliche Krankenpflege: Diese Leistungen beinhalten die Versorgung von kranken Menschen zu Hause durch qualifizierte Krankenpflegepersonal, wie z.B. Krankenpflege, Wundversorgung, Injektionen und Infusionen.

Es gibt jedoch auch einige Leistungen, die nicht von der GKV abgedeckt werden, wie z.B. die Kosten für Pflegehilfsmittel die nicht medizinisch notwendig sind.

Servicepaket

Über die genannten Pflegesachleistungen hinaus bieten wir auch ein ergänzendes Servicepaket an.
Dieses Servicepaket umfasst zum Beispiel:

  • Die Besorgung von Medikamenten
  • Kommunikation mit Ärzt:innen

Hausnotrufsystem

Wir selbst bieten keinen Hausnotruf an, aber vermitteln ihnen gerne externe Kooperationspartner.

Sie möchten sicher in Ihrer häuslichen Umgebung wohnen – trotz Alter, Krankheit oder Behinderung?
Ihr Familienangehöriger soll auch während Ihrer Abwesenheit – z. B. während des Urlaubs – die Möglichkeit haben, im Notfall Hilfe zu rufen?
Mit dem Hausnotruf der Firma MEBO Sicherheit erhalten Sie Sicherheit und Service.
Die Serviceleitstelle ist 24 Stunden besetzt und benachrichtigt uns, falls ein Notruf getätigt wurde und Unterstützung benötigt wird.

Der Hausnotruf der Firma MEBO Sicherheit ist als Angebot unabhängig von unserer Telefonbereitschaft zu verstehen.

Im Rahmen der SAPV steht Ihnen selbstverständlich rund um die Uhr eine ärztliche Telefonrufbereitschaft zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Sie jederzeit Zugang zu professioneller medizinischer Beratung und Unterstützung haben

Wir beraten Sie gerne!

Nach ausführlichen Gesprächen erarbeiten wir mit Ihnen ein individuelles Konzept, welches auf Ihre Bedürfnisse optimal abgestimmt ist.

Das persönliche Kennenlerngespräch ist mit Blick auf die ambulante Pflege unersetzlich. Vereinbaren Sie gerne ein Gespräch mit uns!